Ausfalldeckung hilft, wenn der Schuldige nicht zahlen kann

Wenn ein Schadenverursacher nicht zahlen kann, bleiben die Kosten oft am Geschädigten hängen. Das muss aber nicht sein: Mit dem Baustein Ausfalldeckung in der eigenen privaten Haftpflichtversicherung ist man im Schadenfall finanziell abgesichert.

Ihre private Haftpflichtversicherung springt ein, wenn Sie einen Schaden bei anderen verursachen. Doch was passiert, wenn Sie selbst geschädigt werden und der Verursacher nicht zahlen kann, weil er keine Haftpflichtversicherung besitzt oder zahlungsunfähig ist? In solchen Fällen schützt Sie – sofern im Vertrag enthalten – die sogenannte Forderungsausfalldeckung Ihrer eigenen Haftpflichtpolice. Die Haftpflichtversicherung ersetzt dann Ihren Schaden, wenn der eigentliche Schädiger nicht leistungsfähig ist. Das kann insbesondere bei teuren Sach- oder schweren Personenschäden, etwa nach einem Unfall mit einem Radfahrer, entscheidend sein. Wichtig zu wissen: Eine Forderungsausfalldeckung ist in privaten Haftpflichtversicherungen nicht immer automatisch vereinbart. Vor allem ältere Verträge oder sehr einfache Basistarife verzichten häufig auf diesen Baustein. Viele Versicherer verlangen zudem, dass Sie zunächst versucht haben, Ihre Ansprüche bei der Gegenseite gerichtlich durchzusetzen. Moderne Premiumtarife sind hier kundenfreundlicher und leisten teilweise schon dann, wenn klar ist, dass der Schädiger dauerhaft kein Geld hat.

Da die Ausfalldeckung im Ernstfall existenziell werden kann, lohnt es sich, den eigenen Vertrag zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Im Normalfall ist die Ausfalldeckung an bestimmte Höchstbeträge gebunden. Unser Tipp: Sie sollte in gleicher Höhe abgesichert sein wie die reguläre Versicherungssumme Ihrer Haftpflichtpolice, damit Sie im Schadenfall bestmöglich geschützt sind. Wir kennen uns mit diesem Thema bestens aus und sorgen dafür, dass Ihre Haftpflichtversicherung im Ernstfall zuverlässig greift – so sind Sie rundum abgesichert.